Der Landwirtschaftsminister Özdemir besucht einen Bauernhof und wird vom Bauer durch den Stall geführt. Der Bauer zeigt ihm die Tiere und nennt jeweils den Namen des Tieres. "Das hier ist der Ochse Cem, die Kuh heißt Annalena, der Bulle Robert, die alte Kuh heißt Claudia, das Kälbchen, von dem man noch nicht weiß, welches Geschlecht es hat, heißt Tessa, die Kuh Kathrin, die trächtige Kuh heißt Ricarda, der Bulle mit dem roten Gesicht ist der Anton."
"Aber das sind ja alles Vornamen der Grünen" entrüstet sich Özdemir. Darauf der Bauer "ja das stimmt, so fällt mir das Schlachten leichter."
Verendet eine Kuh oder ähnliches Vieh außerhalb des Schlachthofes durch Blitzschlag, Sturz, Krankheit oder aus ähnlichem Grund, so obliegt es in Österreich dem Eigentümer, also in der Regel dem Landwirt, für den Abtransport und die Entsorgung des Tierkörpers zu sorgen, um den Gewässerschutz und ein intaktes Landschaftsbild sicherzustellen." In den Vorarlberger Alpen kommen pro Jahr etwa 20 solcher Todesfälle vor. Befindet sich der Kadaver auf einer Alm oder an sonst einer nicht mit einem LKW erreichbaren Stelle, so ist nur ein Abtransport mittels Hubschrauber möglich. Dieser kostete 2001 15.000 österreichische Schilling. Das entspricht 2022 inflationsbereinigt ca. 1.500 Euro. 2! Obwohl zumindest in Vorarlberg 80 Prozent dieser Transportkosten vom Bundesland übernommen wurden, der Landwirt also nur ca. 3.000 Schilling für den Hubschrauber zu bezahlen hatte, war es dort üblich, die Tiere stattdessen durch Sprengung vor Ort zu beseitigen. Dies schlug 2001 lediglich mit 500 Schilling zu Buche. ?! Somit konnte der Landwirt durch die Sprengung ca. 2.500 Schilling (ca. 250 Euro) einsparen. Die Explosion zerriss das Tier in kleinere Stücke, die dann schneller verwesen oder von Aasfressern wie Vögeln und Füchsen beseitigt werden sollten. Die Explosion wurde entweder von Sprengmeistern, was wiederum erhöhte Kosten bedeutete, oder von den Landwirten selbst herbeigeführt.