Fulda: Bürgergeld-Missbrauch nimmt zu
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Fulda - Eine beliebte Masche, sich Leistungen zu erschleichen, erklärte kürzlich Achim Schmitz, Leitender Kriminaldirektor beim Landeskriminalamt Düsseldorf, gegenüber „Bild": „Aus Bulgarien und Rumänien werden organisiert kinderreiche Familien geholt, denen ein besseres Leben in Deutschland versprochen wird."
,,Sind diese Familien in Deutschland angekommen, geht man mit ihnen sofort zum Einwohnermeldeamt und zur Familienkasse, meldet sie an, lässt sie alle Anträge unterschreiben und eröffnet dann Bankkonten“, erläuterte er. Nach zwei Tagen würden die Familien wieder in einen Transporter gesetzt.
Sie werden dann zurückgefahren, mit dem Hinweis, dass das Amt sie abgelehnt habe. „,Hier kassieren die Hintermänner dann das Kindergeld, da sie Zugriff auf die eröffneten Konten haben", sagte Schmitz.
In Duisburg sind bei solchen Kontrollen im Sommer krasse Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Mitte August gab es eine Razzia, bei der 140 Wohneinheiten durchsucht wurden, in denen 435 Personen gemeldet waren. An manchen Briefkästen hingen bis zu sieben verschiedene Namen.
Der Verdacht: In dem betroffenen Wohnkomplex sind Personen gemeldet, die dort gar nicht leben, aber trotzdem vom Staat Geld kassieren. Oder sie bekommen Bürgergeld, gehen aber einer nicht angemeldeten Arbeit nach und kassieren doppelt.
Rechtswidrig hoch zehn
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Das Arbeitsgericht Berlin muss über die Kündigung einer Ex-RBB-Direktorin nicht entscheiden. Weil es den gesamten Vertrag für nichtig hält. Ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft" wird den Verantwortlichen bescheinigt, berichtet Business Insider.
„Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst", sagte Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. „Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn." Und in der Rechtssprechung „absolut exotisch", so Wolf Reuter, ebenfalls Arbeitsrechtler.“
Wenn das Bestand hat, muss die Ex-Direktorin nicht nur auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten. Man wird sicher auch (noch) mal schauen müssen, wie es bei so krassen Verstößen um die zivil- und strafrechtliche Verantwortung derjenigen steht, die solche Verträge auf Kosten der Beitragszahler abgeschlossen haben.