Betrachten wir die Klage von Christoph Augenstein gegen den RBB über EUR 1.230.000,00 doch einmal aus arbeitsrechtlicher Sicht. Diese Forderung setzt sich zusammen aus EUR 750.000,00 Ruhegeld, EUR 455.000,00 Schadensersatz und EUR 25.000,00 Schmerzensgeld. Spannend finde ich das vereinbarte Ruhegeld. Offensichtlich wurde vom #RBB zugesagt, dass Christoph Augenstein für den Fall der Beendigung seines Vertrages mit dem RBB bis zum Renteneintritt eine feste Vergütung erhält; also auch ganz ohne zu arbeiten oder sich eine neue Stelle zu suchen. Da er heute erst 59 Jahre jung ist, scheint er also etwa jeden Monat knapp EUR 10.000 bis zu seinem Renteneintritt zu erhalten. Das Arbeitsgericht urteilte gestern, solch eine Vereinbarung sei wohl "nicht sittenwidrig". Der Vertrag war befristet bis August 2023, d.h., bereits bei Antritt der Stelle war diese Zahlung eingeplant worden. Christoph Augenstein war fristlos gekündigt worden, da er zusätzlich zu seinen EUR 234.000,00 Jahresgehalt monatlich noch EUR 1.700,00 als Zulage bezogen hatte für die Zeit, als der RBB den ARD-Vorsitz innehatte. D.h., eine Zulage für die "extra Arbeit"; merkwürdig nur, dass die Zulage schon 6 Monate vor Beginn des ARD-Vorsitz gezahlt wurde. Die EUR 455.000 Schadensersatz fordert Christoph Augenstein im Übrigen für erlaubte Nebentätigkeiten, die ihm "verloren gegangen sind". Spannend finde ich hieran im Wesentlichen, welche "Nebentätigkeiten" solche Beträge einbringen und neben der vorgeblichen Vollzeitstelle offensichtlich vom RBB ausdrücklich genehmigt waren. Die Altersbezüge mit Erreichen des Rentenalters sollen sich auf EUR 12.500 belaufen. Es erschließt sich mir nicht, weshalb Christoph Augenstein bei solch einer "finanziellen Ausstattung" jetzt noch EUR 25.000 Schmerzensgeld vom RBB verlangt.

Hässlicher Glastisch. Ich verkaufe diesen unglaublich hässlichen Glastisch. Er besteht aus zwei Teilen; dem hässlichen Gestell und der Glasplatte. Letztere soll anscheinend per Schwerkraft auf dem hässlichen Gestell halten, man kann das aber auch sicher mit Kaugummi oder so befestigen. Richtiger Witz ist die Höhe - perfekt geeignet, um sich zünftig das Schienbein zu stoßen und dabei (wenn man zu wenig Kaugummi benutzt hat) die Platte vom hässlichen Gestell zu befördern. Ist alles ein bisschen verstaubt, das ist der selbstzersetzenden Eigenschaft meiner Kellerdecke geschuldet. Falls man sich nun fragt, wie der hässliche Tisch in meinen Keller gekommen ist: Ganz einfach, wie so viele komische Sachen im Leben eines Mannes hat es was mit meiner Ex zu tun, sie hat den nämlich einfach hier "vergessen." Seit nun etwa 20 Monaten, kann ja mal passieren. Als Preis habe ich mir folgendes vorgestellt, du hast drei Optionen: - Damit solchen Leuten geholfen werden kann: Du spendest 30€ an die "Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V." Spenden sind steuerlich abziehbar, das Finanzamt wird dir also einen Teil zurück geben (abhängig von deinem Steuersatz). - Weil ich das aushalten musste: Du bringst mir zwei Kästen Bier vorbei. Sorten Freiberger oder Feldi. - Damit ich mich wieder beruhigen kann: Du nimmst mich für ein Jahr in dein Netflix-Abo auf. Um die Eigentumsverhältnisse des hässlichen Glastischs musst du dir keine Gedanken machen, der gehört auch rechtlich mir. Dennoch ist das halt ein Privatkauf, wenn er dann tatsächlich mangelhaft ist (also abgesehen vom Äußeren) ist das leider dein Problem.

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