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-Du bist jetzt 35, und allmählich stellt, sich die Frage. -Ob du nicht mal einen eigenen Hausstand gründen willst! -Würdest du denn mitgehen, Mutti?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 8 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Bevor Deutschland Homeoffice- Pflicht einführt, werden wir noch aufgefordert, Personen aus den eigenen Hausstand nicht mehr zu treffen.

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