Home
Neu
Top 100
Zufall
All
Register
Image
Video
Home
Top 100
Witze
Videos
Bilder & Sprüche
Discover
-Du bist jetzt 35, und allmählich stellt, sich die Frage. -Ob du nicht mal einen eigenen Hausstand gründen willst! -Würdest du denn mitgehen, Mutti?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 8 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Bevor Deutschland Homeoffice- Pflicht einführt, werden wir noch aufgefordert, Personen aus den eigenen Hausstand nicht mehr zu treffen.
1
2
3
»
Ads
Montag Bilder
Wochenende
Guten Morgen Bilder
Gute Nacht
Schönen Abend
Autos
Politik
Tiere
Freitag Bilder
Fußball Bilder
Donald Trump