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Diese Whatsapp-Nachricht ist glaube ich keine gute Idee. - Alkohol: “Doch, doch, überragend.“
Bist du mir jemals fremdgegangen? - Nein - hat nie geklappt!
Irgendwie scheint mir, dass das ohne die Hilfe von Klebstoff nicht geklappt hat
Was machst du da? Liegestütze. Liegen klappt. Am Rest arbeite ich noch.
Eine Sache, die ich als Kind irgendwie unterschätzt habe: Wie schnell sich Altglas und Pappmüll ansammeln und vermehren.
Dieser eine Freund, der so langsam isst, dass man schon wieder Appetit hat, wenn er fertig ist.
Heute gibt es 3 Mio Sozialwohnungen weniger als 1980. Vielleicht, ganz vielleicht spielt das eine größere Rolle bei der Knappheit von bezahlbaren Wohnungen als „die bösen Flüchtlinge“.
Ich habe in meinem Beruf vor knapp einem Jahr auf 500 Euro brutto verzichtet und dafür von meinem Unternehmen einen Dienstwagen mit einer unlimitierten Tankkarte bekommen. Das war die beste Entscheidung in meinem Leben.
"Du könntest du ruhig mal was an bedürftige Menschen spenden..." "Ich geb schon knapp 40 % meines Gehaltes ab, wovon unter anderem Bedürftige finanziert werden."
Ein Hai pirscht sich an einen Windsurfer heran. Und schnapp!-weg war er. Danach betrachtet der Hai das treibende Brett mit dem Segel und denkt: "Eigentlich nett angerichtet, mit Brettchen und Serviette.
Vor der Ära des Internets und der Apps:
Deine Jugend ist gewichen, 50 Jahre sind verstrichen. Zähne klappern, Haare bleichen, das Gedächnis kann man streichen. Gelenke knacken, Muskeln drücken und manchmal hast du's auch am Rücken.
Ich HASSE es, wenn Arztpraxen NIE ans Telefon gehen, dann aber zickig werden, wenn man "kurz vor knapp absagt". Diggi, ich habe drei Stunden lang versucht dir zu sagen, dass meine Bahn nicht fährt.
Dein Gesicht, wenn du via Whatsapp heftig lachst.
Schatz, klappt auch ohne Profi...
Und das nimmt zum Teil skurrile Züge an. Der Inhaber einer Anwaltskanzlei aus dem Rheinland zum Beispiel notierte die Dauer der Toilettengänge eines Mitarbeiters. Er kam dabei innerhalb eines knappen Monats auf 384 Minuten und errechnete daraus eine Gehaltsüberzahlung, die er dem Mitarbeiter vom nächsten Gehalt abzog. Die Richter am Arbeitsgericht Köln sahen das jedoch völlig anders: Toilettengänge seien grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit. Ein Lohnabzug dafür sei unzulässig. Auch nicht bei 30 Minuten pro Tag.
Ich vermisse Schnurtelefone und Klapphandys. Und wenn sie eines Tages analoge Bücher abschaffen, bleibt mir nur noch das Türk- nallen als dramatische Geste.
Klassiker der Filmgeschichte: Die Klapperschlangen
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